Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Ashkan Allaf Motedayen / AKS · Egerländerstraße 3, 82166 Gräfelfing (Einzelunternehmen) · Stand: Juli 2026
§ 1 – Geltungsbereich und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Ashkan Allaf Motedayen, handelnd unter AKS (nachfolgend AKS), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend Kunde).
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen, die im Angebot, im Vertrag oder schriftlich per E-Mail festgehalten werden, haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AKS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Ziel dieser Vereinbarung ist ein transparenter, fairer und professioneller Rahmen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
§ 2 – Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Scope Sheet oder der schriftlich bestätigten Projektvereinbarung.
Hierzu können insbesondere Leistungen in den Bereichen Video- und Fotoproduktion, Content Creation, Social Media Assets, Creative Direction, Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign und Beratung gehören.
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden vor Umsetzung transparent abgestimmt und gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Drehtage, neue Szenen, konzeptionelle Änderungen, zusätzliche Formate oder umfangreiche nachträgliche Schnittanpassungen.
Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden umgesetzt.
§ 3 – Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch eine der folgenden Handlungen des Kunden:
- schriftliche Angebotsbestätigung per E-Mail
- elektronische Signatur
- schriftliche Bestätigung per Messenger oder Textnachricht
- schriftlich bestätigte mündliche Absprache
Mit der Beauftragung gelten diese AGB als akzeptiert.
§ 4 – Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur:
- 50 % bei Projektstart
- 50 % nach finaler Abnahme
Eine finale Abnahme liegt vor, wenn der Kunde die gelieferte Endfassung freigibt oder die Freigabe nach Maßgabe von § 5 als erteilt gilt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist AKS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich kann eine Pauschale von 40 EUR verlangt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Bis zum vollständigen Zahlungseingang verbleiben sämtliche Nutzungsrechte am Endprodukt bei AKS (§ 7).
Gegenüber Unternehmern ist der Kunde zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 5 – Projektablauf und Feedbackprozess
Dieser Paragraph gilt für projektbasierte Leistungen (z. B. Imagefilm, Produktvideo, Event-Aftermovie, Einzelbuchungen). Für die laufende Social-Media-Betreuung im Rahmen eines Retainers gilt ergänzend § 5a.
Für eine effiziente Zusammenarbeit erfolgt Feedback gebündelt und schriftlich.
Nach Übergabe des ersten Schnittstands erhält der Kunde bis zu 5 Werktage Zeit für ein erstes zusammengefasstes Feedback. Nach Lieferung der überarbeiteten Version erfolgt eine weitere, finale Feedbackrunde.
Im vereinbarten Preis ist eine Korrekturschleife für übliche Anpassungen enthalten. Jede weitere Revision wird mit einer Pauschale von 250 EUR netto vergütet. Die genaue Anzahl inkludierter Korrekturschleifen kann je Angebot abweichen und richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung (z. B. Imagefilm: 2 Korrekturschleifen inklusive); maßgeblich ist stets die im Angebot genannte Anzahl. Zu den üblichen Anpassungen zählen beispielsweise:
- Schnittfeinheiten
- Texteinblendungen
- Musikwechsel
- Timing-Anpassungen
- kleinere Szenenänderungen
Größere inhaltliche Änderungen oder neue kreative Richtungen, die vom ursprünglichen Briefing abweichen, werden vorab abgestimmt und gesondert angeboten.
Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung keine schriftliche Rückmeldung, gilt die jeweils gelieferte Version als abgenommen und freigegeben. AKS wird den Kunden bei Lieferung gesondert auf den Beginn der Frist und auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
§ 5a – Laufende Social-Media-Betreuung (Retainer)
Für Verträge über eine laufende monatliche Social-Media-Betreuung (Retainer-Pakete gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung) gelten ergänzend zu § 4 und § 5 die folgenden Bestimmungen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungsmonats gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vergütung
Die monatliche Vergütung wird jeweils zu Beginn des Leistungsmonats im Voraus in Rechnung gestellt. § 4 gilt entsprechend mit der Ausnahme, dass die dortige Zahlungsstruktur (50 % bei Projektstart / 50 % nach finaler Abnahme) auf Retainer-Verträge keine Anwendung findet.
Ablauf und Onboarding
Der erste Vertragsmonat dient dem Onboarding (u. a. Einrichtung der erforderlichen Zugänge, Abstimmung der Content-Strategie und des Redaktionsplans). Die eigentliche Content-Produktion und -Auslieferung erfolgt in dem Rhythmus, der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellt ist (Produktion mit einem Monat Vorlauf vor Veröffentlichung). Eine Verzögerung, die sich allein aus diesem vereinbarten Vorlauf ergibt, stellt keine Vertragsverletzung dar.
Freigabe und Revisionen
Pro monatlich geliefertem Content-Pool ist eine Sammelrevision enthalten. Der Kunde gibt sein gebündeltes Feedback innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung ab; erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Content-Pool als abgenommen. Weitergehende Anpassungswünsche außerhalb der enthaltenen Sammelrevision werden gesondert nach Aufwand oder pauschal mit 250 EUR netto vergütet.
§ 6 – Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für das Projekt notwendigen Informationen, Freigaben, Ansprechpartner und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:
- Logos
- Brand Guidelines
- Ansprechpartner für Freigaben
- Texte und Claims
- rechtlich freigegebene Assets
- Zugangsdaten, sofern erforderlich
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung des Projektzeitplans führen. Hierdurch entstehende Mehrkosten oder Leerlaufzeiten kann AKS gesondert in Rechnung stellen.
§ 7 – Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde am finalen Endprodukt das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrecht. Dies umfasst insbesondere die Nutzung für:
- Social Media
- bezahlte Werbeanzeigen
- Website
- PR
- interne und externe Kommunikation
- Präsentationen
- Events
- Print- und digitale Werbemittel
Da ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt wird, bleibt AKS berechtigt, eigene kreative Konzepte, Vorlagen, Techniken und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte und Kunden zu verwenden und weiterzuverwerten.
Eine Nennung von AKS innerhalb von Werbeanzeigen oder Paid Ads ist nicht erforderlich. Das Recht von AKS auf Anerkennung der Urheberschaft (Urheberpersönlichkeitsrecht) bleibt unberührt.
Rohmaterial, Projektdateien und unbearbeitete Quelldateien bleiben, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum von AKS und sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Eine Herausgabe kann bei Bedarf gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
§ 8 – Referenznutzung und Vertraulichkeit
AKS darf finale Arbeiten für eigene Referenzzwecke verwenden, insbesondere für Website, Social Media und Showreel.
Liegt eine vertrauliche oder nicht öffentliche Produktion vor, kann auf Wunsch eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen werden. In diesem Fall erfolgt keine Referenznutzung.
Beide Parteien verpflichten sich zu einem vertraulichen und professionellen Umgang mit internen Informationen der jeweils anderen Partei.
§ 9 – Terminverschiebung und Stornierung
Muss ein vereinbarter Drehtag oder Termin verschoben werden, bemühen sich beide Parteien um eine faire und flexible Lösung.
Bei Absage innerhalb von 5 Werktagen vor dem geplanten Drehtermin können bereits reservierte Produktionskosten, Teamkosten oder externe Buchungen in Rechnung gestellt werden.
Bei kurzfristiger Absage am Drehtag selbst kann der vereinbarte Tagessatz berechnet werden.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben in jedem Fall vergütungspflichtig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AKS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 – Rechte Dritter und Freistellung
Stellt der Kunde Materialien, Inhalte, Marken, Logos, Texte, Musik oder Personen für die Produktion bereit, sichert er zu, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Für die Einholung erforderlicher Einwilligungen abgebildeter Personen (Recht am eigenen Bild), für Drehgenehmigungen an vom Kunden gestellten Locations sowie für Rechte an vom Kunden beigestellten Inhalten ist der Kunde verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde stellt AKS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren und auf vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Vorgaben beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Soweit AKS im Auftrag des Kunden Musiklizenzen, Stockmaterial oder externe Leistungen beschafft, werden die hierfür anfallenden Lizenz- und Fremdkosten gesondert vereinbart und berechnet.
§ 11 – Datenschutz
AKS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, und nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
Werden im Rahmen einer Produktion personenbezogene Daten oder Bildnisse Dritter verarbeitet, stimmen sich die Parteien über die erforderlichen Einwilligungen und gegebenenfalls erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung ab.
§ 12 – Haftung
AKS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von AKS beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung von AKS ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus höherer Gewalt, technischen Plattformproblemen, dem Verhalten von Drittanbietern oder verspäteten Kundenfreigaben.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit AKS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 13 – Gewährleistung und Mängel
Etwaige Mängel sind nach Lieferung schriftlich mitzuteilen, damit eine Nachbesserung erfolgen kann. Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist zur Anzeige offensichtlicher Mängel 5 Werktage nach Lieferung.
AKS erhält im Falle berechtigter Mängelrügen Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 14 – Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. AKS stellt Verbrauchern hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
Wünscht der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständig erbrachter Dienstleistung. Bei vorzeitigem Beginn schuldet der Verbraucher im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Bei der Herstellung individuell nach Kundenwunsch angefertigter Inhalte besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht.
§ 15 – Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
AKS · Ashkan Allaf Motedayen · Stand Juli 2026