Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – AKS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Ashkan Allaf Motedayen / AKS
Egerländerstraße 3, 82166 Gräfelfing (Einzelunternehmen)
Stand: Oktober 2025

§ 1 – Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Ashkan Allaf Motedayen („AKS“) – Einzelunternehmen und seinen Auftraggebern.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, AKS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder Onboarding-Protokoll haben Vorrang.

§ 2 – Leistungsumfang

  1. AKS bietet Dienstleistungen in den Bereichen Video- und Fotoproduktion, Social-Media-Content, Performance-Marketing, Kampagnenentwicklung und kreative Beratung an.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot / Scope Sheet oder Projektvertrag.
  3. Jede über das vereinbarte Leistungspaket hinausgehende Tätigkeit (z. B. zusätzliche Szenen, Änderungen am Drehbuch, nachträgliche Anpassungen in der Postproduktion) gilt als Change Request und wird mit 120 € pro Stunde nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
  4. Ein Drehtag umfasst 8 Stunden inklusive 1 Stunde Pause und wird mit 900 € exkl. Equipment berechnet.
  5. Ein Editing-Tag umfasst 6 Stunden inklusive 1 Stunde Pause und wird mit 600 € berechnet.
  6. Leistungen werden projektbasiert, auf Stundenbasis oder im Rahmen von Retainer-/Abo-Modellen erbracht.
  7. Equipment-, Reise- und Zusatzkosten (z. B. Sprecher, Musiklizenzen, Studio-Miete) werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

§ 3 – Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    a) die schriftliche Bestätigung eines Angebots per E-Mail,
    b) die elektronische Signatur (z. B. DocuSign / Adobe Sign) oder
    c) eine mündliche Absprache, sofern AKS diese anschließend schriftlich bestätigt.
  2. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
  3. Mit Beauftragung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
  4. Bei Abo- oder Retainer-Verträgen beginnt die Laufzeit mit der ersten Zahlung oder dem im Angebot genannten Startdatum.

§ 4 – Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Standard-Zahlungsplan:
    – 50 % Anzahlung bei Beauftragung (nach Vertragsunterzeichnung / E-Sign)
    – 50 % nach finaler Abnahme des Projekts
  3. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung.
  4. Bei Zahlungsverzug: Mahnpauschale 30 € pro Mahnstufe + Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.
  5. AKS darf Leistungen oder Freigaben bis zum Zahlungseingang zurückhalten.
  6. Nutzungsrechte an allen Inhalten gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
  7. Nutzung vor Zahlung = Urheberrechtsverletzung → zivilrechtliche Verfolgung möglich.

§ 5 – Projektlaufzeit, Feedbackprozess und Abnahme

  1. Das Projekt beginnt mit der Beauftragung und endet mit der Abnahme der finalen Version.
  2. Nach Übergabe des Rohschnitts (K1) hat der Kunde 5 Werktage Zeit für gebündeltes Feedback in Textform.
  3. Nach Lieferung des Feinschnitts (K2) gelten erneut 5 Werktage Feedbackfrist.
  4. Erfolgt keine Rückmeldung → Abnahmefiktion (gilt als abgenommen).
  5. Im Preis ist 1 Korrekturschleife enthalten; jede weitere kostet 250 € netto.
  6. Änderungswünsche, die über einfache Anpassungen hinausgehen, gelten als Change Request (120 €/h).
  7. Verzögertes oder fehlendes Feedback → automatische Terminverschiebung + Mehrkostenrecht.
  8. Wird ein Projekt länger als 30 Tage vom Kunden pausiert, darf AKS kündigen und die bisher geleisteten Arbeiten vollständig abrechnen.
  9. Nach Lieferung und Bestätigung oder Nutzung der finalen Daten gilt das Projekt als abgenommen. Nachträgliche Änderungen = neue Beauftragung.

§ 6 – Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde liefert alle erforderlichen Inhalte, Materialien und Informationen rechtzeitig (z. B. Logos, Musik-, Marken-, Model-Freigaben, Zugangsdaten, Genehmigungen).
  2. Es ist mindestens eine freigabeberechtigte Person zu benennen, die Feedback koordiniert.
  3. Fehlende Mitwirkung → Fristverlängerung + Nachverrechnung des Mehraufwands.
  4. Bei zweimaliger schriftlicher Aufforderung ohne Reaktion darf AKS das Projekt beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
  5. Der Kunde haftet für alle bereitgestellten Inhalte und stellt AKS von Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 – Nutzungsrechte, Rohdaten und Archivierung

  1. Alle Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AKS.
  2. Nach Zahlung erwirbt der Kunde das volle, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht am Endprodukt (Projekt-bezogen) gegen Buy-out von 250 € netto.
  3. Nutzung vor Zahlung = Urheberrechtsverstoß.
  4. Rohmaterial und Projektdateien bleiben Eigentum von AKS; Herausgabe nur gegen separate Vereinbarung und Kosten.
  5. Archivierung: 3 Monate inklusive; danach entweder Löschung oder kostenpflichtige Verlängerung (189 €/Monat).
  6. Keine Haftung für Datenverlust nach Ablauf der Archivierungsfrist.
  7. Weitergabe an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung; Verstoß → Vertragsstrafe = 100 % des Projektwerts.

§ 8 – Referenznutzung, Vertraulichkeit und Silent-Work

  1. AKS darf finale Projekte und B-Roll für Eigenwerbung nutzen (Web, Social Media, Showreel).
  2. Silent-Work: Bei vertraulichen Projekten ist vor Drehbeginn eine schriftliche Vereinbarung nötig; Zuschlag 20 % auf Projektbudget.
  3. Credits: Branchenübliche Nennung „Filmproduktion: AKS Production“ bzw. „by Ashkan Allaf Motedayen“.
  4. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle internen Informationen – auch nach Projektende.

§ 9 – Storno, Ausfall und Kill-Fee

  1. Storno vor Projektbeginn:
    – bis 10 WT → 30 % des Honorars,
    – bis 5 WT → 60 %,
    – weniger als 5 WT oder am Drehtag → 90 %.
  2. Abbruch nach Projektstart: Alle bis dahin erbrachten Leistungen + disponierte Kosten (Team, Location, Equipment) = 100 %.
  3. Terminverschiebung < 5 WT → gleiche Staffelung wie Storno.
  4. Höhere Gewalt: Neue Termine werden vereinbart; bereits entstandene Kosten bleiben zahlbar.
  5. No-Show am Dreh: Voller Tagessatz (900 € zzgl. Kosten) wird berechnet.

§ 10 – Kommunikation, Fair-Play und Eskalation

  1. Kommunikation ausschließlich in Textform (E-Mail / Projektboard).
  2. Der Kunde reagiert innerhalb von 3 Werktagen auf projektbezogene Nachrichten.
  3. Fair-Play-Klausel: Beide Parteien verhalten sich respektvoll und sachlich. Beleidigungen oder Drohungen → Abmahnung und bei Wiederholung Vertragsauflösung mit voller Vergütung der bisherigen Leistungen.
  4. Eskalationsstufen:
    1. Hinweis,
    2. Abmahnung,
    3. Vertragsauflösung + Sperrung der Nutzung bis Zahlung.
  5. Set-Schutz: AKS kann den Dreh unterbrechen oder abbrechen, wenn Sicherheits- oder Verhaltensgründe vorliegen.
  6. Ansprechpartner: Der Kunde nennt eine verbindliche Kontaktperson für Freigaben und Feedback.

§ 11 – Haftung und Gewährleistung

  1. AKS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflicht) und nur bis zur Höhe des vertragstypischen Schadens.
  2. Keine Haftung für Ausfälle Dritter, höhere Gewalt oder Versäumnisse des Kunden.
  3. Backups für 3 Monate; danach Haftungsausschluss.
  4. Mängelanzeige innerhalb von 5 WT nach Lieferung; Nachbesserungsrecht für AKS; Rücktritt nur bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit.
  5. Der Kunde stellt AKS von Drittansprüchen frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen.

§ 12 – Subunternehmer und Rechteübertragung

  1. AKS darf geeignete Freelancer oder Subunternehmer einsetzen.
  2. AKS bleibt alleiniger Vertragspartner.
  3. Rechte der Subunternehmer werden auf AKS übertragen und gemäß dieser AGB weiterlizenziert.
  4. Direkte Folgeaufträge an von AKS eingesetzte Freelancer nur mit Zustimmung; Verstoß → Provision 20 % des Auftragswerts.

§ 13 – Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO / BDSG. Bei Bedarf separate AVV.
  2. Gegenseitige Vertraulichkeit über alle Projekt- und Geschäftsdaten, auch nach Vertragsende.
  3. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOMs) werden eingehalten; absolute Sicherheit nicht garantierbar.
  4. Referenznutzung erfolgt datenschutzkonform (nur notwendige Angaben wie Firmenname und Bildmaterial).

§ 14 – Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Deutsches Recht, kein UN-Kaufrecht (CISG).
  2. Gerichtsstand: München.
  3. Textform: Änderungen und Ergänzungen nur schriftlich (E-Mail genügt).
  4. Salvatorisch: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Wir sind ein Zusammenschluss aus erfahrenen Freiberuflern,
die sich für jedes Projekt gezielt und effizient zusammenfinden.
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Team aus den besten Kreativen und Spezialisten zusammen.
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