Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Ashkan Allaf Motedayen / AKS
Egerländerstraße 3, 82166 Gräfelfing (Einzelunternehmen)
Stand: Oktober 2025
§ 1 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Ashkan Allaf Motedayen („AKS“) – Einzelunternehmen und seinen Auftraggebern.
- Sie gelten ausschließlich gegenüber **Unternehmern** im Sinne von § 14 BGB.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, AKS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder Onboarding-Protokoll haben **Vorrang**.
§ 2 – Leistungsumfang
- AKS bietet Dienstleistungen in den Bereichen Video- und Fotoproduktion, Social-Media-Content, Performance-Marketing, Kampagnenentwicklung und kreative Beratung an.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot / Scope Sheet oder Projektvertrag.
- Jede über das vereinbarte Leistungspaket hinausgehende Tätigkeit (z. B. zusätzliche Szenen, Änderungen am Drehbuch, nachträgliche Anpassungen in der Postproduktion) gilt als **Change Request** und wird mit **120 € pro Stunde** nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
- Ein Drehtag umfasst **8 Stunden** inklusive 1 Stunde Pause und wird mit **900 € exkl. Equipment** berechnet.
- Ein Editing-Tag umfasst **6 Stunden** inklusive 1 Stunde Pause und wird mit **600 €** berechnet.
- Leistungen werden projektbasiert, auf Stundenbasis oder im Rahmen von Retainer-/Abo-Modellen erbracht.
- Equipment-, Reise- und Zusatzkosten (z. B. Sprecher, Musiklizenzen, Studio-Miete) werden **gesondert** berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
§ 3 – Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt zustande durch
- die schriftliche Bestätigung eines Angebots per E-Mail,
- die elektronische Signatur (z. B. DocuSign / Adobe Sign) oder
- eine mündliche Absprache, sofern AKS diese anschließend schriftlich bestätigt.
- Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
- Mit Beauftragung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
- Bei Abo- oder Retainer-Verträgen beginnt die Laufzeit mit der ersten Zahlung oder dem im Angebot genannten Startdatum.
§ 4 – Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Alle Preise verstehen sich **netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer**.
- Standard-Zahlungsplan:
- **50 % Anzahlung** bei Beauftragung (nach Vertragsunterzeichnung / E-Sign),
- **50 %** nach finaler Abnahme des Projekts.
- Zahlungsziel: **14 Tage** nach Rechnungsstellung.
- Bei Zahlungsverzug: **Mahnpauschale 30 €** pro Mahnstufe + Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.
- AKS darf Leistungen oder Freigaben bis zum Zahlungseingang **zurückhalten**.
- Nutzungsrechte an allen Inhalten gehen erst nach **vollständiger Bezahlung** über.
- Nutzung vor Zahlung = Urheberrechtsverletzung → zivilrechtliche Verfolgung möglich.
§ 5 – Projektlaufzeit, Feedbackprozess und Abnahme
- Das Projekt beginnt mit der Beauftragung und endet mit der Abnahme der finalen Version.
- Nach Übergabe des Rohschnitts (K1) hat der Kunde **5 Werktage** Zeit für **gebündeltes Feedback** in Textform.
- Nach Lieferung des Feinschnitts (K2) gelten erneut **5 Werktage** Feedbackfrist.
- Erfolgt keine Rückmeldung → **Abnahmefiktion** (gilt als abgenommen).
- Im Preis ist **1 Korrekturschleife** enthalten; jede weitere kostet **250 € netto**.
- Änderungswünsche, die über einfache Anpassungen hinausgehen, gelten als Change Request (**120 €/h**).
- Verzögertes oder fehlendes Feedback → automatische Terminverschiebung + Mehrkostenrecht.
- Wird ein Projekt länger als **30 Tage** vom Kunden pausiert, darf AKS kündigen und die bisher geleisteten Arbeiten vollständig abrechnen.
- Nach Lieferung und Bestätigung oder Nutzung der finalen Daten gilt das Projekt als **abgenommen**. Nachträgliche Änderungen = neue Beauftragung.
§ 6 – Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde liefert alle erforderlichen Inhalte, Materialien und Informationen **rechtzeitig** (z. B. Logos, Musik-, Marken-, Model-Freigaben, Zugangsdaten, Genehmigungen).
- Es ist mindestens eine **freigabeberechtigte Person** zu benennen, die Feedback koordiniert.
- Fehlende Mitwirkung → Fristverlängerung + Nachverrechnung des Mehraufwands.
- Bei zweimaliger schriftlicher Aufforderung ohne Reaktion darf AKS das Projekt beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
- Der Kunde haftet für alle bereitgestellten Inhalte und stellt AKS von Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 – Nutzungsrechte, Rohdaten und Archivierung
- Alle Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung **Eigentum von AKS**.
- Nach Zahlung erwirbt der Kunde das volle, zeitlich, räumlich und inhaltlich **uneingeschränkte Nutzungsrecht am Endprodukt** (Projekt-bezogen) gegen **Buy-out von 250 € netto**.
- Nutzung vor Zahlung = Urheberrechtsverstoß.
- **Rohmaterial** und Projektdateien bleiben **Eigentum von AKS**; Herausgabe nur gegen separate Vereinbarung und Kosten.
- Archivierung: **3 Monate inklusive**; danach entweder Löschung oder kostenpflichtige Verlängerung (**189 €/Monat**).
- Keine Haftung für Datenverlust nach Ablauf der Archivierungsfrist.
- Weitergabe an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung; Verstoß → **Vertragsstrafe = 100 % des Projektwerts**.
§ 8 – Referenznutzung, Vertraulichkeit und Silent-Work
- AKS darf finale Projekte und B-Roll für **Eigenwerbung** nutzen (Web, Social Media, Showreel).
- **Silent-Work**: Bei vertraulichen Projekten ist vor Drehbeginn eine schriftliche Vereinbarung nötig; **Zuschlag 20 %** auf Projektbudget.
- Credits: Branchenübliche Nennung „Filmproduktion: AKS Production“ bzw. „by Ashkan Allaf Motedayen“.
- Beide Parteien verpflichten sich zur **Vertraulichkeit** über alle internen Informationen – auch nach Projektende.
§ 9 – Storno, Ausfall und Kill-Fee
- Storno vor Projektbeginn:
- bis 10 WT → **30 %** des Honorars,
- bis 5 WT → **60 %**,
- < 5 WT oder am Drehtag → **90 %**.
- Abbruch nach Projektstart: Alle bis dahin erbrachten Leistungen + disponierte Kosten (Team, Location, Equipment) = **100 %**.
- Terminverschiebung < 5 WT → gleiche Staffelung wie Storno.
- Höhere Gewalt: Neue Termine werden vereinbart; bereits entstandene Kosten bleiben zahlbar.
- No-Show am Dreh: Voller Tagessatz (**900 € zzgl. Kosten**) wird berechnet.
§ 10 – Kommunikation, Fair-Play und Eskalation
- Kommunikation ausschließlich in **Textform** (E-Mail / Projektboard).
- Der Kunde reagiert innerhalb von **3 Werktagen** auf projektbezogene Nachrichten.
- Fair-Play-Klausel: Beide Parteien verhalten sich **respektvoll und sachlich**. Beleidigungen oder Drohungen → Abmahnung und bei Wiederholung Vertragsauflösung mit voller Vergütung der bisherigen Leistungen.
- Eskalationsstufen:
- Hinweis,
- Abmahnung,
- Vertragsauflösung + Sperrung der Nutzung bis Zahlung.
- Set-Schutz: AKS kann den Dreh unterbrechen oder abbrechen, wenn Sicherheits- oder Verhaltensgründe vorliegen.
- Ansprechpartner: Der Kunde nennt eine verbindliche Kontaktperson für Freigaben und Feedback.
§ 11 – Haftung und Gewährleistung
- AKS haftet nur bei **Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit**; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflicht) und nur bis zur Höhe des vertragstypischen Schadens.
- Kein Haftung für Ausfälle Dritter, höhere Gewalt oder Versäumnisse des Kunden.
- Backups für **3 Monate**; danach Haftungsausschluss.
- Mängelanzeige innerhalb von **5 WT** nach Lieferung; Nachbesserungsrecht für AKS; Rücktritt nur bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit.
- Der Kunde stellt AKS von Drittansprüchen frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen.
§ 12 – Subunternehmer und Rechteübertragung
- AKS darf geeignete Freelancer oder Subunternehmer einsetzen.
- AKS bleibt alleiniger Vertragspartner.
- Rechte der Subunternehmer werden auf AKS übertragen und gemäß dieser AGB weiterlizenziert.
- Direkte Folgeaufträge an von AKS eingesetzte Freelancer nur mit Zustimmung; Verstoß → **Provision 20 % des Auftragswerts**.
§ 13 – Datenschutz und Vertraulichkeit
- Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO / BDSG. Bei Bedarf separate AVV.
- Gegenseitige Vertraulichkeit über alle Projekt- und Geschäftsdaten, auch nach Vertragsende.
- Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOMs) werden eingehalten; absolute Sicherheit nicht garantierbar.
- Referenznutzung erfolgt datenschutzkonform (nur notwendige Angaben wie Firmenname und Bildmaterial).
§ 14 – Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: **Deutsches Recht**, kein UN-Kaufrecht (CISG).
- Gerichtsstand: **München**.
- Textform: Änderungen und Ergänzungen nur schriftlich (E-Mail genügt).
- Salvatorisch: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.