Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – AKS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Ashkan Allaf Motedayen / AKS
Egerländerstraße 3, 82166 Gräfelfing (Einzelunternehmen)
Stand: Oktober 2025
§ 1 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Ashkan Allaf Motedayen („AKS“) – Einzelunternehmen und seinen Auftraggebern.
- Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, AKS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder Onboarding-Protokoll haben Vorrang.
§ 2 – Leistungsumfang
- AKS bietet Dienstleistungen in den Bereichen Video- und Fotoproduktion, Social-Media-Content, Performance-Marketing, Kampagnenentwicklung und kreative Beratung an.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot / Scope Sheet oder Projektvertrag.
- Jede über das vereinbarte Leistungspaket hinausgehende Tätigkeit (z. B. zusätzliche Szenen, Änderungen am Drehbuch, nachträgliche Anpassungen in der Postproduktion) gilt als Change Request und wird mit 120 € pro Stunde nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
- Ein Drehtag umfasst 8 Stunden inklusive 1 Stunde Pause und wird mit 900 € exkl. Equipment berechnet.
- Ein Editing-Tag umfasst 6 Stunden inklusive 1 Stunde Pause und wird mit 600 € berechnet.
- Leistungen werden projektbasiert, auf Stundenbasis oder im Rahmen von Retainer-/Abo-Modellen erbracht.
- Equipment-, Reise- und Zusatzkosten (z. B. Sprecher, Musiklizenzen, Studio-Miete) werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
§ 3 – Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) die schriftliche Bestätigung eines Angebots per E-Mail,
b) die elektronische Signatur (z. B. DocuSign / Adobe Sign) oder
c) eine mündliche Absprache, sofern AKS diese anschließend schriftlich bestätigt.
- Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
- Mit Beauftragung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
- Bei Abo- oder Retainer-Verträgen beginnt die Laufzeit mit der ersten Zahlung oder dem im Angebot genannten Startdatum.
§ 4 – Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Standard-Zahlungsplan:
– 50 % Anzahlung bei Beauftragung (nach Vertragsunterzeichnung / E-Sign)
– 50 % nach finaler Abnahme des Projekts
- Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung.
- Bei Zahlungsverzug: Mahnpauschale 30 € pro Mahnstufe + Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.
- AKS darf Leistungen oder Freigaben bis zum Zahlungseingang zurückhalten.
- Nutzungsrechte an allen Inhalten gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
- Nutzung vor Zahlung = Urheberrechtsverletzung → zivilrechtliche Verfolgung möglich.
§ 5 – Projektlaufzeit, Feedbackprozess und Abnahme
- Das Projekt beginnt mit der Beauftragung und endet mit der Abnahme der finalen Version.
- Nach Übergabe des Rohschnitts (K1) hat der Kunde 5 Werktage Zeit für gebündeltes Feedback in Textform.
- Nach Lieferung des Feinschnitts (K2) gelten erneut 5 Werktage Feedbackfrist.
- Erfolgt keine Rückmeldung → Abnahmefiktion (gilt als abgenommen).
- Im Preis ist 1 Korrekturschleife enthalten; jede weitere kostet 250 € netto.
- Änderungswünsche, die über einfache Anpassungen hinausgehen, gelten als Change Request (120 €/h).
- Verzögertes oder fehlendes Feedback → automatische Terminverschiebung + Mehrkostenrecht.
- Wird ein Projekt länger als 30 Tage vom Kunden pausiert, darf AKS kündigen und die bisher geleisteten Arbeiten vollständig abrechnen.
- Nach Lieferung und Bestätigung oder Nutzung der finalen Daten gilt das Projekt als abgenommen. Nachträgliche Änderungen = neue Beauftragung.
§ 6 – Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde liefert alle erforderlichen Inhalte, Materialien und Informationen rechtzeitig (z. B. Logos, Musik-, Marken-, Model-Freigaben, Zugangsdaten, Genehmigungen).
- Es ist mindestens eine freigabeberechtigte Person zu benennen, die Feedback koordiniert.
- Fehlende Mitwirkung → Fristverlängerung + Nachverrechnung des Mehraufwands.
- Bei zweimaliger schriftlicher Aufforderung ohne Reaktion darf AKS das Projekt beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
- Der Kunde haftet für alle bereitgestellten Inhalte und stellt AKS von Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 – Nutzungsrechte, Rohdaten und Archivierung
- Alle Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AKS.
- Nach Zahlung erwirbt der Kunde das volle, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht am Endprodukt (Projekt-bezogen) gegen Buy-out von 250 € netto.
- Nutzung vor Zahlung = Urheberrechtsverstoß.
- Rohmaterial und Projektdateien bleiben Eigentum von AKS; Herausgabe nur gegen separate Vereinbarung und Kosten.
- Archivierung: 3 Monate inklusive; danach entweder Löschung oder kostenpflichtige Verlängerung (189 €/Monat).
- Keine Haftung für Datenverlust nach Ablauf der Archivierungsfrist.
- Weitergabe an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung; Verstoß → Vertragsstrafe = 100 % des Projektwerts.
§ 8 – Referenznutzung, Vertraulichkeit und Silent-Work
- AKS darf finale Projekte und B-Roll für Eigenwerbung nutzen (Web, Social Media, Showreel).
- Silent-Work: Bei vertraulichen Projekten ist vor Drehbeginn eine schriftliche Vereinbarung nötig; Zuschlag 20 % auf Projektbudget.
- Credits: Branchenübliche Nennung „Filmproduktion: AKS Production“ bzw. „by Ashkan Allaf Motedayen“.
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle internen Informationen – auch nach Projektende.
§ 9 – Storno, Ausfall und Kill-Fee
- Storno vor Projektbeginn:
– bis 10 WT → 30 % des Honorars,
– bis 5 WT → 60 %,
– weniger als 5 WT oder am Drehtag → 90 %.
- Abbruch nach Projektstart: Alle bis dahin erbrachten Leistungen + disponierte Kosten (Team, Location, Equipment) = 100 %.
- Terminverschiebung < 5 WT → gleiche Staffelung wie Storno.
- Höhere Gewalt: Neue Termine werden vereinbart; bereits entstandene Kosten bleiben zahlbar.
- No-Show am Dreh: Voller Tagessatz (900 € zzgl. Kosten) wird berechnet.
§ 10 – Kommunikation, Fair-Play und Eskalation
- Kommunikation ausschließlich in Textform (E-Mail / Projektboard).
- Der Kunde reagiert innerhalb von 3 Werktagen auf projektbezogene Nachrichten.
- Fair-Play-Klausel: Beide Parteien verhalten sich respektvoll und sachlich. Beleidigungen oder Drohungen → Abmahnung und bei Wiederholung Vertragsauflösung mit voller Vergütung der bisherigen Leistungen.
- Eskalationsstufen:
1. Hinweis,
2. Abmahnung,
3. Vertragsauflösung + Sperrung der Nutzung bis Zahlung.
- Set-Schutz: AKS kann den Dreh unterbrechen oder abbrechen, wenn Sicherheits- oder Verhaltensgründe vorliegen.
- Ansprechpartner: Der Kunde nennt eine verbindliche Kontaktperson für Freigaben und Feedback.
§ 11 – Haftung und Gewährleistung
- AKS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflicht) und nur bis zur Höhe des vertragstypischen Schadens.
- Keine Haftung für Ausfälle Dritter, höhere Gewalt oder Versäumnisse des Kunden.
- Backups für 3 Monate; danach Haftungsausschluss.
- Mängelanzeige innerhalb von 5 WT nach Lieferung; Nachbesserungsrecht für AKS; Rücktritt nur bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit.
- Der Kunde stellt AKS von Drittansprüchen frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen.
§ 12 – Subunternehmer und Rechteübertragung
- AKS darf geeignete Freelancer oder Subunternehmer einsetzen.
- AKS bleibt alleiniger Vertragspartner.
- Rechte der Subunternehmer werden auf AKS übertragen und gemäß dieser AGB weiterlizenziert.
- Direkte Folgeaufträge an von AKS eingesetzte Freelancer nur mit Zustimmung; Verstoß → Provision 20 % des Auftragswerts.
§ 13 – Datenschutz und Vertraulichkeit
- Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO / BDSG. Bei Bedarf separate AVV.
- Gegenseitige Vertraulichkeit über alle Projekt- und Geschäftsdaten, auch nach Vertragsende.
- Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOMs) werden eingehalten; absolute Sicherheit nicht garantierbar.
- Referenznutzung erfolgt datenschutzkonform (nur notwendige Angaben wie Firmenname und Bildmaterial).
§ 14 – Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Deutsches Recht, kein UN-Kaufrecht (CISG).
- Gerichtsstand: München.
- Textform: Änderungen und Ergänzungen nur schriftlich (E-Mail genügt).
- Salvatorisch: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.